Um an dem Auswahlverfahren zur Landarztquote Sachsen-Anhalt für das Wintersemester 2026/2027 teilzunehmen, ist die Bewerbung bis zum 31. März 2026 einzureichen. Die Bewerbung gilt als vollständig und fristgerecht eingegangen, wenn sie sowohl online als auch schriftlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) vorliegt.
Was ist die Landarztquote?
Mit der Landarztquote werden 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze als Vorabquote an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen oder Regionen mit sog. lokalem Versorgungsbedarf in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt sind zum jetzigen Zeitpunkt mehr als 170 Hausarztstellen nicht besetzt. Besonders betroffen sind die ländlichen Regionen. Die Landarztquote ist eine von zahlreichen Maßnahmen, die hausärztliche Versorgung auch zukünftig zu sichern.
Die Feststellung, wann eine Region unterversorgt oder drohend unterversorgt ist bzw. sog. lokaler Versorgungsbedarf besteht, trifft der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalts. Diese Feststellung wird anhand bundesweit geltender Kriterien getroffen, die auf die konkrete Region angewandt werden. Eine maßgebliche Rolle spielt die Anzahl der in der Region lebenden Menschen sowie die Anzahl und das Alter der in der jeweiligen Region tätigen Hausärzte.
- Darstellung der (drohend) unterversorgten Regionen in Form einer Landkarte (Feststellung gilt bis 30.06.2026)
- Zuordnung der Gemeinden zu der jeweiligen Region
Was ist das Besondere an der Landarztquote?
Die Abiturnote spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Vielmehr zählen eine Berufsausbildung/Berufserfahrung in einem medizinischen Beruf. Eine Liste der anerkennungsfähigen Berufe ist hier zu finden. Eine praktische Tätigkeit in einer Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus kann ebenfalls anerkannt werden, wenn die Tätigkeit mindestens sechs Monate ausgeübt wurde. Insgesamt werden aus allen entsprechenden Tätigkeiten maximal 48 Monate gewertet.
Ein weiteres Kriterium ist das Ergebnis eines spezifischen Studierfähigkeitstests. Der Test wird schriftlich abgelegt, dauert einen Tag und findet online statt.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
| Abiturdurchschnittsnote | 10 % |
| Testergebnis des Studierfähigkeitstests | 50 % |
| Berufsausbildung / Berufstätigkeit, praktische Tätigkeit | 40 % |
Ein Berechnungsbeispiel ist hier zu finden.